Kanzlei Mönner

Kosten

Erstberatung und außergerichtliche Beratung

Seitdem die Gebührentatbestände des RVG zur außergerichtlichen Beratung im Jahr 2006 weggefallen sind, sollen Rechtsanwälte für ihre Beratungstätigkeit mit ihren Mandanten eine Gebührenvereinbarung treffen.

Die Kosten für ein Erstberatungsgespräch der Kanzlei Mönner betragen 71,40 € inkl. MwSt pro Stunde.
Der Mindestbetrag für eine Erstberatung liegt bei 35,70 € inkl. MwSt.

Wenn Sie über eine Erstberatung hinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage in Anspruch nehmen möchten, treffe ich mit Ihnen einen individuelle zeitabhängige Gebührenvereinbarung.
Ihr Vorteil: Sie erhalten von mir eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede meiner Tätigkeiten genau nachvollziehen können.
Wir können auch einen Pauschalpreis vereinbaren.

Wenn Sie berechtigt sind, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, entstehen Ihnen nur Kosten in Höhe von 10,00 € inkl. MwSt.
Bitte bringen Sie den Beratungshilfeschein des für Sie zuständigen Amtsgerichts zu dem Erstberatungstermin mit.

Weitere Gebühren

In allen übrigen Fällen erfolgt die Abrechnung der Gebühren nach den Gebührentatbeständen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, (RVG).
Die hierbei entstehenden Gebühren richten sich regelmäßig nach dem Streitwert.