Kanzlei Mönner

Baulastenverzeichnis

Im Baulastenverzeichnis können alle öffentlich-rechtlichen Verpflichtungserklärungen, d.h. die Verpflichtungen zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen, die ein Grundstückseigentümer freiwillig gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen hat, durch die Eintragung einer Baulast rechtlich gesichert werden. Dazu gehören z.B. Verpflichtungen des Eigentümers, auf seinem Grundstück zugunsten eines anderen Gründstücks Einstellplätze zu dulden oder besondere Grenzabstände einzuhalten. Das Baulastenverzeichnis legt alle Einschränkungen und Belastungen der Grundstücksnuztung offen. Die Baulasten werden in das Baulastenverzeichnis der örtlichen Baubehörde eingetragen. Bei Bestehen eines berechtigten Interesse kann das Baulastenverzeichnis von Dritten eingesehen werden, z.B. durch den Kaufinteressenten, wenn Kaufabsicht besteht.