Kanzlei Mönner

Bruttomiete

Bruttomiete (Mietrecht - Miete)

Wurde zwischen den Mietvertragsparteien eine Bruttomiete vereinbart, dann sind in der Miete die Betriebskosten ganz oder teilweise enthalten. Die Betriebskosten werden dann nicht gesondert ausgewiesen.

Da die Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) verbrauchsabhängig berechnet werden müssen, eine "Bruttowarmmiete" also unzulässig ist, soweit die HeizkostenV gilt, sind in der Bruttomiete meistens nur die kalten Betriebskosten enthalten.