Nettokaltmiete (Mietrecht - Miete)
Von der Nettokaltmiete spricht man, wenn in der Miete weder die Heiz- und Warmwasserkosten noch die kalten Betriebskosten enthalten sind.
Die Betriebskosten werden oft als Betriebskostenvorauszahlung in monatlicher Rate abgerechnet, nach Ablauf der Abrechnungsperiode werden diese vom Vermieter dann mit den tatsächlichen Kosten verrechnet.