Kanzlei Mönner

Teilinklusivmiete

Teilinklusivmiete (Mietrecht - Miete)

Von Teilinklusivmiete spricht man, wenn einer oder mehrere Kostenfaktoren (Heiz- und Warmwasserkosten, kalte Betriebskosten) nicht in der vereinbarten Miete enthalten sind, sondern gesondert abgerechnet werden.