Teilinklusivmiete (Mietrecht - Miete)
Von Teilinklusivmiete spricht man, wenn einer oder mehrere Kostenfaktoren (Heiz- und Warmwasserkosten, kalte Betriebskosten) nicht in der vereinbarten Miete enthalten sind, sondern gesondert abgerechnet werden.
Kanzlei MönnerTeilinklusivmiete |
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Teilinklusivmiete (Mietrecht - Miete) |
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